Sie sind „Häuselbauer“ bzw. baldiger Eigenheimbesitzer und möchten sich über eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten rund um finanzielle Aspekte bezüglich Bauen und Wohnen informieren? Dann sind Sie hier bei uns auf www.oekobaucluster.at genau richtig. Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es darum geht, profunde Informationen hinsichtlich Hausbau, Eigenheim, etc. einholen zu wollen. Im Rahmen dieses vorliegenden Artikels berichten wir genau genommen über die sogenannte Immobilienrente für Ihr Eigenheim als Altersvorsorge. Kommen Sie doch mit uns mit und erfahren Sie folglich alles rund um Vor- und Nachteile der Immobilienrente, worauf diesbezüglich speziell zu achten ist, von wem sie in Anspruch genommen werden kann und vieles mehr!
Tatsache ist, dass es viele Menschen gibt, die ihr Eigenheim, sei es nun ein Haus, eine Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie, bereits erfolgreich abbezahlt haben. Trotz allem kann der Fall eintreten, dass diese Personen im Rentenalter vor finanzielle Schwierigkeiten gestellt werden – z.B. dann, sofern die monatliche Rentenzahlung der allgemeinen, gesetzlich vorgeschriebenen Basisrente nicht ausreichend ist, um sich seinen gewohnten Lebensstandard finanzieren zu können. Der gewohnte Lebensstandard bezeichnet natürlich nicht nur Lebensmittel, Kleidung oder Essen gehen, sondern vor allem auch Versicherungen, Auto und allgemeine Abgaben, die monatlich für die jeweilige Immobilie (Haus, Eigentumswohnung, etc.) zu tätigen sind. Infolgedessen sehen sich viele Menschen im Rentenalter, also in ihrem Ruhestand, gezwungen, sich finanziell in gewissem Maße einzuschränken.
Damit Sie sich in späteren Jahren nicht mit einem derartigen „Problem“ konfrontiert sehen müssen, schlagen wir Ihnen die Möglichkeit, eine sogenannte Immobilienrente zu beziehen, vor. Diesbezüglich stehen Interessierten genau genommen zwei unterschiedliche Alternativen zur Verfügung.
Die eine Möglichkeit wäre, sein Eigenheim (Eigentumswohnung, Haus, etc.) an einen privaten Käufer zu veräußern. Dabei könnten Sie sich Ihr lebenslanges Wohnrecht für sich selbst und Ihren Ehepartner sichern, dafür jedoch die Möglichkeit einer monatlichen Zahlung, also der sogenannten Immobilienrente, in Anspruch nehmen. Dies würde bedeuten, dass Sie die Kaufsumme Ihres Eigenheims nicht in einem Zuge erhalten, sondern mittels monatlicher Zahlungen – dies bedingt durch die Tatsache, dass Sie weiterhin in Ihrem veräußerten Eigenheim wohnen dürfen. Ist der Zeitpunkt erreicht, an welchem die volle Kaufsumme mittels der monatlichen Rentenzahlungen abgegolten ist, so geht die jeweilige Immobilie in den rechtmäßigen Besitz des privaten Käufers über. Anmerkung: Der Nachteil an dieser Möglichkeit besteht genau genommen darin, dass es sich als eher schwierig erweist, einen Käufer zu finden, der mit einer solchen Variante des „Kaufes“ einverstanden ist. Tatsache ist, dass die Mehrheit aller Käufer sofort selbst in ihre gekaufte Immobilie einziehen oder diese vermieten möchte.
Die zweite Möglichkeit, die sich in jedem Fall als die bessere und empfehlenswertere erweist, besteht darin, die Immobilienrente mit einer Bank oder einer Versicherung abzuschließen. Genau genommen bieten viele Banken ein völlig neuartiges Rentenmodell an, welches auch unter dem Namen Umkehrhypothek bekannt ist. Dies bedeutet, dass den bisherigen Eigenheimbesitzern ein sogenanntes garantiertes und lebenslanges Wohnrecht in ihrer veräußerten Immobilie gewährt wird. Im Gegenzug nehmen sich diese Personen eine tilgungsfreie Hypothek bei einer Bank oder Versicherung auf. Diese Hypothek wird infolgedessen in Form von monatlichen Rentenzahlungen an den jeweiligen Umkehrhypothek-Nehmer ausbezahlt. Was die Laufzeit dieser Umkehrhypothek betrifft, so sei festgehalten, dass sich diese als unbegrenzt erweist. In der Mehrheit aller Fälle wird jedoch gemeinsam mit dem Umkehrhypothek-Nehmer ein fixer Zeitpunkt vereinbart, an welchem die jeweilige Immobilie in den vollen Besitz der Bank oder Versicherung übergeht. Ist die volle Summe der Umkehrhypothek mittels monatlicher Raten an den Eigenheimbesitzer getätigt worden, so kann dieser in weiterer Folge selbst darüber entscheiden, wie er weiter vorgehen möchte: Entweder man zahlt das Darlehen zzgl. Zinsen an die Bank zurück oder man übergibt das Eigenheim zu vollen Gunsten an die jeweilige Bank oder Versicherung.